Patientenfahrten

Für Ihre Fahrten zum Arzt, zur Kur, Bestrahlung, oder Physiotherapie können wir das richtige Fahrzeug nach Ihren Bedürfnissen bereitstellen.

Wenn Sie eine vom Arzt ausgestellte “Verordnung einer Krankenbeförderung“ besitzen, mit der Ihnen die Benutzung eines Taxis im Zusammenhang mit einer Behandlung verordnet wird, dann können wir die Abrechnungsformalitäten gegenüber Ihrer Krankenkasse übernehmen. Auch die Höhe Ihres zu leistenden Eigenanteiles kann durch uns geklärt werden oder Sie legen dem Fahrer Ihre “Befreiung vom Eigenanteil für Fahrkosten“ vor.

Haben Sie spezielle Fragen zur Abrechnung von Patienten- bzw. Krankenfahrten oder ist es notwendig einen Dauerauftrag auszulösen, rufen Sie einfach in unserer Verwaltung an.

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Kontakt

Taxibestellungen werden nur über die APP oder telefonisch entgegengenommen.

Wir sind bemüht, Sonderwünschen oder sonstigen Fragen zum Taxi zu geben. Nehmen Sie mit uns Kontakt auf.

Schweriner Taxigenossenschaft e. V.

Wallstrasse 66, 19053 Schwerin
Tel.: 0385 – 717171
Fax: 0385 – 710573
bestellung@sn-taxi.de