Für Ihre Fahrten zum Arzt, zur Kur, Bestrahlung, oder Physiotherapie können wir das richtige Fahrzeug nach Ihren Bedürfnissen bereitstellen.
Wenn Sie eine vom Arzt ausgestellte “Verordnung einer Krankenbeförderung“ besitzen, mit der Ihnen die Benutzung eines Taxis im Zusammenhang mit einer Behandlung verordnet wird, dann können wir die Abrechnungsformalitäten gegenüber Ihrer Krankenkasse übernehmen. Auch die Höhe Ihres zu leistenden Eigenanteiles kann durch uns geklärt werden oder Sie legen dem Fahrer Ihre “Befreiung vom Eigenanteil für Fahrkosten“ vor.
Haben Sie spezielle Fragen zur Abrechnung von Patienten- bzw. Krankenfahrten oder ist es notwendig einen Dauerauftrag auszulösen, rufen Sie einfach in unserer Verwaltung an.