Tarifübersicht

Änderung der Verordnung über Beförderungsbedingungen und Entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Schwerin (Taxenordnung) vom 12.06.2018, in Kraft getreten am 01.07.2018, zuletzt geändert am 12.06.2018

Der Grundtarif für jede Fahrt beträgt

Der Kilometertarif je gef. Kilometer

Nacht (22 – 06 Uhr) sowie Sonn- und Feiertagstarif

Andere Tarife

Bei ausdrücklicher Anforderung bzw. Bestellung einer  Großraumlimousine oder wenn mehr als 4 Fahrgäste befördert werden, wird ein einmaliger Aufschlag von 7,00 € erhoben.