Änderung der Verordnung über Beförderungsbedingungen und Entgelte im Gelegenheitsverkehr mit Taxen in der Landeshauptstadt Schwerin (Taxenordnung) vom 12.06.2018, in Kraft getreten am 01.07.2018, zuletzt geändert am 12.06.2018
Der Grundtarif für jede Fahrt beträgt
sowie Sonn- u. Feiertage
4,50 €Der Kilometertarif je gef. Kilometer
Nacht (22 – 06 Uhr) sowie Sonn- und Feiertagstarif
Bei ausdrücklicher Anforderung bzw. Bestellung einer Großraumlimousine oder wenn mehr als 4 Fahrgäste befördert werden, wird ein einmaliger Aufschlag von 7,00 € erhoben.